Bundesgerichtshof verbietet Untervermietung für finanziellen Gewinn

Bundesgerichtshof verbietet Untervermietung für finanziellen Gewinn Ein Mieter darf mit der Untervermietung seiner Mietwohnung keinen Gewinn erzielen, der über seine eigenen Aufwendungen hinausgeht. Das gilt nicht als berechtigtes Interesse, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Zugrunde lag ein Fall aus Berlin: Der Mieter zahlte weniger als 500 Euro Miete, vermietete die Wohnung aber für fast das Doppelte unter. (Az. VIII ZR 228/23)

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