Bundesverfassungsgericht schränkt Trojaner-Einsatz bei Strafverfolgung ein

Bei der Verbrecherjagd dürfen Ermittler seit 2017 auch Handys und Computer von Verdächtigen mit Späh-Software infiltrieren und so Daten erheben. Das Bundesverfassungsgericht setzt dem nun Grenzen.

Več na: https://www.welt.de/vermischtes/article68946140204e050eae2321d6/Bundesverfassungsgericht-schraenkt-Trojaner-Einsatz-bei-Strafverfolgung-ein.html

nazaj