Das Bundesverwaltungsgericht hat Abschiebungen von nicht als besonders hilfsbedürftig geltenden alleinstehenden jungen männlichen Flüchtlingen nach Griechenland gebilligt. Ihnen drohten bei einer Rückkehr in das EU-Land "keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen", die in der EU-Grundrechtecharta verankerte Rechte verletzen würden, entschied das Gericht am Donnerstag in Leipzig. Damit bestätigte das Bundesverwaltungsgericht frühere Urteile. (1 C 11.25)