Fall Anna R.: Derzeit „keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden“

Fall Anna R.: Derzeit „keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden“ Nach dem Tod der Berliner Rosenstolz-Sängerin AnNa R. hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet: Ergebnisse liegen erst in Wochen vor.

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