Arbeitgeber wertete Ausbildungszeiten nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, als Arbeitszeit. Arbeiterkammer Kärnten erstritt 2700 Euro für Heimhelferin.
Več na: https://www.kleinezeitung.at/kaernten/klagenfurt/20520457/verpflichtende-weiterbildung-nicht-als-dienstzeit-angerechnet
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