Auch Afghanen mit gültiger Aufnahmezusage müssen sich vor der Einreise nach Deutschland einer Sicherheitsprüfung unterziehen und dazu persönlich bei der Botschaft vorsprechen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nach Angaben vom Donnerstag im Fall einer Familie, die derzeit in Pakistan wohnt. Am Dienstag war bekannt geworden, dass einige der in Pakistan festsitzenden Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage einreisen dürfen.