Wer mit einem Palästinenser-Tuch – der sogenannten Kufiya – die Gedenkstätte Buchenwald besuchen möchte, muss damit rechnen, abgewiesen zu werden. Ein Gerichtsbeschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (OVG) stützt nun das Vorgehen der Gedenkstätte.