„Gibt eigentlich keinen Grund, Kinder unter 14 von Strafmündigkeit auszuschließen“

In Dortmund sollen zwei 13-Jährige einem Kioskbetreiber mit einer Machete den Daumen abgehackt haben. „Sogar die UN-Kinderkonvention sagt, dass eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre unproblematisch ist“, sagt Strafverteidiger Udo Vetter.

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nazaj